21. November 2024

Abschlussprüfungen

Abschlussprüfungen 2025

Zeitplan

Der Zeitplan für die schriftlichen Prüfungen wurde durch das Kultusministerium festgelegt.
Die mündlichen Prüfungen werden durch die Schule terminiert.

EnglischDeutschMathematikEnglischMündl. Prüfung
-verbindlich mündlich
-Terminplan hängt aus
-schriftlich
-Nachschreibtermin: 27.05.25
-schriftlich
-Nachschreibtermin: 23.05.25
-schriftlich
-Nachschreibtermin: 21.05.25
-in einem Nebenfächer und wahlweise zusätzlich in einem Hauptfach
19.05.2515.05.2512.05.2516.-17.06.25

Themen und Inhalte

KlasseDeutschMathematikEnglisch
Förderschule 9Themen und AufgabenartenThemen und Aufgabenarten
Formelsammlung
Musteraufgaben
 
Hauptschule  9Themen und AufgabenartenThemen und Aufgabenarten
Formelsammlung
 
Hauptschule 10Themen und AufgabenartenThemen und Aufgabenarten
Formelsammlung
Themen und Aufgabenarten
Deskriptoren Schreiben A2
Realschule   10Themen und AufgabenartenThemen und Aufgabenarten
Formelsammlung
Themen und Aufgabenarten
Deskriptoren Schreiben B1

(Externe Links auf den niedersächs. Bildungsserver nibis.de öffnen PDF-Dateien)

Warum werden überhaupt Abschlussprüfungen durchgeführt?

Das Kultusministerium will mit den Prüfungen die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den Schulen des Landes und im Bundesgebiet sichern. Inzwischen werden in fast allen Bundesländern Abschlussprüfungen dieser Art durchgeführt.

Wer ist von den Abschlussprüfungen betroffen?

Alle Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 10, sowie die Abgänger der Hauptschule Klasse 9.

Welche Abschlüsse kann ich nach dem 9. und 10. Schuljahrgang erwerben?

Klasse Abschluss Hauptschule Realschule 
9Hauptschulabschluss
nach Klasse 9
– alle Noten “4”
– Teilnahme an Abschlussprüfungen
– 1 Fach der Abschlussprüfung “4” 
 
10Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss– alle Noten “4”
– Teilnahme an Abschlussprüfungen
– 2 Fächer der Abschlussprüfung “4” 
– alle Noten “4”
– Teilnahme an          Abschlussprüfungen
– 2 Fächer der Abschlussprüfung “4”
– 3 Fächer mit “5” oder “6” 
10Sekundarabschluss I –  Realschulabschluss– siehe Sek. I-HS, zusätzlich:
– ein E-Kurs-Fach mit “4”
– Durchschnitt aller Fächer “3,0” 
– alle Noten “4”
– Teilnahme an Abschlussprüfungen
– 2 Fächer der Abschlussprüfung “4” 
10Erweiterter Sekundarabschluss I– siehe Sek. I-RS, zusätzlich:
– ein E-Kurs-Fach mit “2” und ein-E-Kurs Fach mit “3”
– Durchschnitt aller Fächer “2,0”
– siehe Sek. I-RS, zusätzlich:
– Durchschnitt aller Fächer “3,0”
– Durchschnitt Mathematik, Deutsch und Englisch “3,0”

Alle Noten- und Durchschnittsangaben sind Mindestanforderungen.

Welchen Abschluss kann ich erhalten, wenn ich eine Abschlussprüfung mit mangelhaft abschließe und in den anderen Fächern zwei mangelhafte Leistungen habe?

Dieses Ergebnis kann auftreten, ist aber selbstverständlich nicht anzustreben. Du musst grundsätzlich versuchen, ein solches Ergebnis zu verhindern, wenn du nicht abhängig sein willst von der Entscheidung der Klassenkonferenz. In dem oben genannten Fall hängt es davon ab, ob ein Ausgleich für die mangelhaften Leistungen vorliegt und ob die Klassenkonferenz von der Möglichkeit des Ausgleichs Gebrauch macht.

Was passiert, wenn die Klassenkonferenz mir keinen Abschluss geben kann?

In diesem Fall kannst du den 10. Jahrgang noch einmal wiederholen. Solltest du das nicht wollen oder ihn bereits einmal wiederholt haben, dann erhältst du den Hauptschulabschluss, den du bereits mit der Versetzung in die 10. Klasse erworben hast.

Du kannst die 10. Klasse auch noch einmal wiederholen, wenn du einen höherwertigen Abschluss schaffen möchtest.

Sind die Abschlussprüfungen zusätzliche Prüfungen?

Auch wenn du in diesem Informationsblatt noch lesen wirst, dass die Prüfungen mit besonderer Gewichtung in die Gesamtjahresnote einfließen, solltest du wissen, dass von dir nur das verlangt wird, was du bei einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Unterricht auch bewältigen kannst. Die schriftlichen Prüfungen ersetzen im jeweiligen Fach eine Klassenarbeit im 2. Halbjahr.

Welche Fächer werden schriftlich geprüft?

Mathematik, Deutsch und Englisch sind verbindliche schriftliche Prüfungen für alle, dazugekommen ist die verbindliche mündliche Abschlussprüfung im Fach Englisch.

Unterscheidet sich die schriftliche Prüfung von einer normalen Klassenarbeit?

Die schriftliche Prüfung in der Realschule dauert in Deutsch 180, in Mathematik 150 und in Englisch 120 Minuten (reine Bearbeitungszeit). In der Hauptschule dauert Deutsch 120, Mathematik 120 und Englisch 120 Minuten (wieder reine Bearbeitungszeit). Zudem erhältst du eine Einlesezeit von 15 Minuten, da zwei Vorschläge zur Wahl gestellt werden.

Du musst dich für einen Vorschlag entscheiden (in Englisch nur für den „writing”-Teil). Die Aufgabenstellungen erwachsen aus dem Unterricht des gesamten Schuljahres und werden zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Schulen erhalten die Aufgaben erst einen Tag vor der Prüfung. Daher ist es besonders wichtig, dass du während des gesamten Jahres aktiv am Unterricht teilnimmst.

Welche Bedeutung hat die Zensur in der schriftlichen Prüfung?

Deine Lehrerin/dein Lehrer in dem Fach der schriftlichen Prüfung korrigiert und bewertet deine Arbeit gemeinsam mit einem weiteren Fachlehrer der Schule. Die Note für die schriftliche Arbeit macht ein Drittel der Jahresnote (Gesamtnote) aus.

Wie werde ich auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet?

Das Kultusministerium hat den Schulen die Themeninhalte für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch mitgeteilt. In diesen drei Fächern werden die Lehrerinnen und Lehrer diese Themeninhalte behandeln. In Mathematik erhält die Vorgabe auch eine kleine Formelsammlung, die dein Mathematiklehrer/deine Mathematiklehrerin mit dir besprechen wird.

Welches Fach kann ich für die mündliche Prüfung wählen?

Für die mündliche Prüfung kannst du dich für ein Fach deiner Wahl entscheiden. Außer Sport kannst du jedes Fach wählen. Jedoch sind die Fächer der schriftlichen Prüfung im Regelfall von der Wahl ausgeschlossen. Nur wenn deine schriftliche Prüfung deinen Erwartungen überhaupt nicht entsprochen hat, kannst du eine zusätzliche mündliche Prüfung in Mathematik und Deutsch oder Englisch spätestens zwei Werktage vor dem angesetzten Prüfungszeitraum beantragen. Du hättest in diesem Fall also zwei mündliche Prüfungen. In jedem Fall solltest du dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin und deinem Fachlehrer/deiner Fachlehrerin beraten lassen. Darüber hinaus kann auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sich dafür entscheiden, dich in einem Fach, das du bereits schriftlich abgelegt hast, zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4 Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.

Seit 2014 gibt es die verbindliche mündliche Prüfung im Fach Englisch.

Kann ich auch Epochalfächer wählen?

Du kannst für die mündliche Prüfung auch ein Epochalfach wählen. Da die Termine für die mündliche Prüfung in der Regel zum Ende des Schuljahres liegen, solltest du aber bedenken, dass ein Fach aus dem ersten Halbjahr von dir eine umfangreiche Wiederholung voraussetzt und du vielleicht den Fachlehrer überhaupt nicht mehr im Unterricht hast.

Welche Bedeutung hat die Zensur in der mündlichen Prüfung?

Die Note für die mündliche Prüfung macht ein Drittel der Jahresnote (Gesamtnote) aus. Es wird also kein Unterschied zwischen der mündlichen und der schriftlichen Prüfung gemacht. Wenn du Deutsch, Mathematik oder Englisch als zusätzliches mündliches Prüfungsfach gewählt hast oder die Prüfungskommission für dich in einem dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit du noch einen Abschluss erreichen kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel mündlicher Prüfungsnote zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresnote) bleibt bestehen.

Kann ich die mündliche Prüfung ersetzen?

An die Stelle der mündlichen Prüfung kann im Ausnahmefall eine besondere Prüfungsleistung treten, Dafür muss immer ein schriftlicher oder fachpraktischer Teil vorab angefertigt werden, der dann in einem „Kolloquium” vorgestellt und erläutert werden muss. Dies kann als Einzelleistung oder Gruppenleistung (max. 3) durchgeführt werden.

Wenn du dies vorhaben solltest, solltest du frühzeitig mit deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin darüber reden, da diese Prüfungsleistung von der jeweiligen Fachlehrkraft zu genehmigen ist.

Wer führt die Prüfung durch?

Deine Lehrerin/dein Lehrer in dem von dir gewählten Fach legt die für dich vorgesehene Prüfungsaufgabe fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Im Unterschied zu den schriftlichen Prüfungen stellt das Land Niedersachsen für die mündliche Prüfung keine zentralen Prüfungsaufgaben.

Was wird in der mündlichen Prüfung gefragt?

Die mündliche Prüfung bezieht sich ebenso wie die schriftlichen Prüfungen auf die Unterrichtsinhalte des laufenden Schuljahres.

Wie lange dauert die mündliche Prüfung und wie wird sie durchgeführt?

Die mündliche Prüfung dauert höchstens 20 Minuten. Auf die mündliche Prüfungsaufgabe kannst du dich in einem Vorbereitungsraum unter Aufsicht in der Regel 20 Minuten vorbereiten. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung.

Wann findet die mündliche Prüfung statt und wie melde ich mich an?

(Siehe oben den Zeitplan.)

Wer darf bei einer mündlichen Prüfung zuhören?

Zuhörer bei der mündlichen Überprüfung können ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied des Schülerrates, bis zu zwei Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahrganges sowie Lehrkräfte der Schule sein. Du kannst aber durch einen entsprechenden Vermerk auf deinem Wahlbogen verlangen, dass mit Ausnahme der Lehrkräfte die anderen aufgeführten Personen von der Teilnahme der Prüfung ausgeschlossen werden.

Kann ich von der mündlichen Prüfung befreit werden?

Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich nicht an Prüfungen teilnehme?

Wenn du aus Gründen nicht teilnimmst, die du selbst zu vertreten hast (keine Lust, zu spät aufgestanden, etc.), wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note ungenügend (Note 6) bewertet. Wenn du aber aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund (in der Regel liegt eine Krankheit vor) eine oder alle Prüfungen versäumst, erhältst du Gelegenheit, die Prüfung nachzuholen. Für versäumte schriftliche Prüfungen hat das Land bereits Nachschreibetermine festgelegt. Allerdings erwarten wir von dir, dass du im Falle deiner Abwesenheit aus Krankheitsgründen die Schule vor Beginn der Prüfung benachrichtigst und nachträglich ein ärztliches Attest vorlegst.

Wann erfahre ich die Ergebnisse der Prüfung?

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfährst du spätestens vier Tage vor dem Zeitraum der mündlichen Prüfungen. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen erfährst du jeweils am Ende des jeweiligen halben oder ganzen Prüfungstages. Darüber hinaus erhältst du nach dem Ende der gesamten Prüfung noch einen Bescheid, in dem die Ergebnisse der gesamten Prüfungen aufgelistet sind.

Kann ich meine Prüfungsakten und die Arbeiten einsehen?

Ja.