21. November 2024

Die Schulordnung

Vorwort

Diese Schulordnung gilt für alle, die an der Schule am Hohen Hagen lernen, lehren, anderweitig beschäftigt sind oder sie besuchen.

Unsere Schule ist eine Oberschule, die Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten, unterschiedlicher Herkunft; Kultur, Religion und Staatsangehörigkeit die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam und gleichberechtigt zu lernen, nicht nur vom Lehrer, sondern auch voneinander.

Das Ziel der gemeinsamen Ausgestaltung des Schullebens im Unterricht und in den Pausen erfordert die Einsatzbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten. Dies gilt nicht nur auf dem Schul- und Sportgelände und in den Schulgebäuden, sondern auch auf dem Schulweg und an den Bushaltestellen.

Damit dieses Zusammenleben gelingt, müssen sich alle an gemeinsame Regeln halten, die in der folgenden Schulordnung verbindlich für alle am Schulleben Beteiligten festgeschrieben sind.

Regeln

1. Alle Menschen in der Schule gehen freundlich und höflich miteinander um.

Das bedeutet, dass wir uns nicht gegenseitig beschimpfen, beleidigen und uns nicht schlagen, nicht absichtlich verletzen oder irgendeinen Schaden zufügen.[/ausrichtung]

2. Wir gehen sorgfältig mit dem Schulgelände, den Gebäuden und den Einrichtungsgegenständen der Schule sowie mit fremdem Eigentum um.

Jede Form von Zerstörung wird vermieden. Fremdes Eigentum wird nicht genommen, versteckt oder zerstört. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Falls trotzdem Schaden, Verlust oder Verschmutzung entsteht, wird dies sofort dem/der Klassen- oder Fachlehrer/in gemeldet. Jeder hat für den von ihm verursachten Schaden einzustehen und ersetzt beschädigte Gegenstände. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht mit Absicht verursacht wurde.

3. Die Schule und unsere Umwelt werden sauber gehalten.

Jeder ist für die Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Deshalb werfen wir keinen Abfall auf den Boden. Mit Rücksicht auf die Mitmenschen wird in unserer Schule nicht gespuckt. Am Schluss jeder Unterrichtsstunde werden die Arbeitsplätze aufgeräumt, bei Bedarf die Stühle hochgestellt, alle Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.

4. Alle haben das Recht darauf, in der Schule ungestört zu arbeiten und zu lernen.

Gemeinsames Arbeiten und Lernen setzt voraus, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen.
Wir halten die Unterrichtszeiten ein und entschuldigen uns bei Verspätungen. Wenn planmäßig zur ersten Stunde fahrende Busse länger als 20 Minuten ausbleiben, kehren die Schüler/innen nach Hause zurück und versuchen dann, zur zweiten Stunde zur Schule zu fahren.
Vor der ersten Stunde bleiben alle Schüler bis 08.00 Uhr in der Pausenhalle.

Ist eine Klasse oder ein Kurs 5 Minuten nach Beginn der Stunde noch ohne Lehrer/in, meldet der/die Klassen- oder Kurssprecher/in dieses im Sekretariat. Alle erscheinen vorbereitet, d.h. mit Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien zum Unterricht. Zu Beginn jeder Stunde hängen unsere Jacken im Flur und die Materialien liegen auf den Tischen.
Wir benutzen während des Unterrichts kein Kaugummi und tragen auch keine Kappen auf dem Kopf.
Wir hören einander aufmerksam zu, vermeiden Störungen und unterlassen Beschäftigungen mit unterrichtsfremden Dingen.
Der Gebrauch von Handys und elektronischen Spiel- und Abspielgeräten ist während des Unterrichtsvormittags nicht erlaubt. Wir bewahren sie in der Schultasche auf.
Essen, Trinken und Gespräche, die nicht in den Unterricht gehören, verlegen wir in die Pausen.

5. Pausen sind zur Erholung da.

In den großen Pausen sind unterschiedliche Aktivitäten möglich, solange sich jeder angemessen und rücksichtsvoll benimmt. Die Schüler/innen dürfen sich auf dem Schulhof, in der Pausenhalle, in der Schulbücherei und im Freizeitraum aufhalten. Im Gebäude wird nicht getobt, da dies leicht zu Unfällen führen kann. Sollte das Verhalten in einem der Innenräume Anlass zur Beschwerde geben, müssen sich die betreffenden Personen nach draußen begeben.
Pausenspiele auf dem Hof sind nur mit Softbällen gestattet.
Das Schulgebäude darf von den Schülern weder in den Pausen noch während der gesamten Unterrichtszeit ohne Erlaubnis verlassen werden. Das Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände und an den Bushaltestellen untersagt.

6. Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden:

Waffen und waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art.
Gegenstände, die den geordneten Unterrichtsbetrieb stören können.
Gegenstände, die aufgrund erhöhter Unfallgefahr auf dem Schulgelände nicht benutzt werden dürfen (z.B. Skateboards, Inlineskates, Roller o.ä.).
Gegenstände von besonderem Wert (private Wertsachen) und unnötig hohe Geldbeträge.
Die Schule haftet nicht bei Verlust.

Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Mitbringen von Drogen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schul- und Sportgelände und an den Bushaltestellen untersagt. Dieses Verbot gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen.

Schlussbemerkung

Die Regeln der Schulordnung werden gemeinsam von der Schülervertretung, den Elternvertretern und allen Lehrerinnen und Lehrern unserer Schule beschlossen und sind damit für alle verbindlich. Sie geben den Rahmen des Schullebens vor und werden durch Klassenregeln und Übereinkünfte sowie die Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrer/innen ergänzt. Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit schulischen und u.U. rechtlichen Sanktionen rechnen.
Bei Meinungsverschiedenheiten hat jeder in unserer Schule das Recht auf Klärung.